Bei der Konstruktion, Herstellung, Installation, Änderung und Reparatur von Druckbehältern müssen die einschlägigen sicherheitstechnischen Vorschriften eingehalten werden. Beispielsweise gilt *TSGR0004-2009: Technische Überwachungsvorschriften für ortsfeste Druckbehälter* für Druckbehälter, die gleichzeitig bestimmte Kriterien erfüllen – wie z. B. ortsfeste Behälter mit einem Arbeitsdruck von 0,1 MPa oder mehr und bei denen das Produkt aus Arbeitsdruck und Volumen 2,5 MPa·L oder mehr beträgt.
Ein Druckbehälter ist ein geschlossenes Gerät, das dazu bestimmt ist, Gase oder Flüssigkeiten zu enthalten und dabei einem bestimmten Innendruck standzuhalten. Der Geltungsbereich dieser Definition umfasst sowohl ortsfeste als auch mobile Behälter-insbesondere solche, die Gase, verflüssigte Gase oder Flüssigkeiten enthalten (bei denen die maximale Arbeitstemperatur dem Standardsiedepunkt entspricht oder diesen überschreitet) mit einem maximalen Arbeitsdruck von 0,1 MPa (Überdruck) oder mehr und bei denen das Produkt aus Druck und Volumen 2,5 MPa·L oder mehr beträgt. Dazu gehören auch Gasflaschen und ähnliche Behälter, die Gase, verflüssigte Gase oder Flüssigkeiten (mit einem Standardsiedepunkt von 60 Grad oder niedriger) enthalten, die einen Nennarbeitsdruck von 0,2 MPa (Überdruck) oder mehr haben und bei denen das Produkt aus Druck und Volumen 1,0 MPa·L oder mehr beträgt.
